Aufbauinformationen
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Messeaufbau: |
am 05.10.2010 |
ab 10.00 Uhr nach Absprache |
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am 06.10.2010 |
ab 08.00 Uhr bis 24.00 Uhr |
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am 07.10.2010 |
ab 08.00 Uhr bis 24.00 Uhr |
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am 08.10.2010 |
ab 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr |
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Messeabbau: |
am 10.10.2010 |
ab ca. 17.30 Uhr bis 24.00 Uhr |
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am 11.10.2010 |
ab 08.00 Uhr bis 22.00 Uhr |
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am 12.10.2010 |
ab 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr |
Hausordnung:
Die Beauftragten des Vermieter üben gegenüber der Mieter und den Besuchern das Hausrecht aus. Ihren Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten.
Messestandbauhöhen:
Bauhöhen über 3,0 m müssen vom Veranstalter genehmigt werden, da in allen Messehallen eine Linear-Brandmeldeanlage installiert ist. Rauchentwickler sind daher untersagt.
Teppichbodenbefestigung:
Von der Messegesellschaft wird uns die Verwendung von Tesa-Leinenband vorgeschrieben. Bei Verwendung anderer Klebebänder können Rückstände entstehen für deren Beseitigung Kosten berechnet werden, die wir entsprechend an die Verursacher weiterberechnen müssen.
Lagermöglichkeit:
Messespedition Fa. Zufall, Kassel (siehe Bestellformular).
Haftung:
Eine Haftung für Personen und Güter kann nicht übernommen werden. Um sie gegen Verluste durch Diebstahl und andere Schäden zu schützen, empfehlen wir Ihnen, für die ausgestellte Ware und das Material eine Ausstellungs-Versicherung abzuschließen, bzw. eine Standwache bei der Fa. BIW zu buchen (siehe Liste „Ansprechpartner“).
Abfall und Müllentsorgung:
(Auszug aus Verordnung der Messegesellschaft)
„Aufgrund der Auflagen des Stadtreinigungsamtes sind wir gezwungen:
- Die anfallende Müllmenge drastisch zu reduzieren.
- Den unvermeidbaren Müllanfall nach Arten getrennt zu entsorgen.
Wir bitten daher, beim Aufbau der Messe möglichst wenig Müll zu produzieren und möglichst selbst zu entsorgen.
Wenn nicht anders möglich, nur getrennt nach Müllart: -Glas, -Müll, -Papier, -Styropor, in den bereitgestellten Container zu entsorgen.
Auch beim Abbau ist die Müllmenge drastisch zu reduzieren, bzw. möglichst selbst zu entsorgen. Bei Nichteinhaltung und eventuell daraus entstehender Zusatzkosten müssen wir diese nach dem Verursacher Prinzip anteilig in Rechnung stellen.“
Schäden im Messegelände:
Schäden jeglicher Art vor, während und nach der Messe sind umgehend nach Entstehen der Ausstellungsleitung zu melden.
Parkplätze:
Für LKW wird eine separate Parkfläche neben dem Messegelände freigehalten. Fahrzeuge die sich an den Veranstaltungstagen ohne Zustimmung der Messeleitung auf dem Messegelände befinden werden auf Kosten des Halters abgeschleppt.
Geschirr:
Einweggeschirr ist nicht erlaubt.
Sicherheitsrichtlinien:
- Die festgelegten Feuerwehrzu- und -umfahrten sind ständig in der geforderten Breite von 5 m frei zu halten.
- Sämtliche Gänge, Ein- und Ausgänge und Treppen sind in ganzer Breite von jeder Verkehrsbehinderung frei zu halten.
- Wandhydranten, Feuermelder und Feuerlöscher sowie Türflächen bzw. –vorhänge usw. dürfen weder zu Reklamezwecken noch zum Anbringen irgendwelcher Gegenstände benutzt werden.
- Für eine Regelung des Verkehrs auf dem Ausstellungsgelände und die Aufrechterhaltung der Ordnung in den Ausstellungsräumen ist den Anordnungen der Ausstellungsleitung Folge zu leisten.
- In den Ausstellungsräumen dürfen keine Verpackungsmaterialien (Kisten, Körbe, Stroh und Papier) gelagert und an den Ecken keine leicht umstoßbaren Gegenstände aufgestellt werden.
- Dekorationen, Reklame oder sonstige Auf- und Einbauten müssen den Feuersicherheitsbestimmungen und, soweit erforderlich, den bauordnungs- amtlichen Vorschriften entsprechen; sie dürfen nur mit der Genehmigung der Vermieterin angebracht werden. Für Dekorationen dürfen nur schwer entflammbare Stoffe verwendet werden. Aus Gründen der Feuersicherheit ist in jedem Fall die Schwerentflammbarkeit der zur Verwendung kommenden Dekorationsstoffe durch eine Bescheinigung nachzuweisen.
- Offenes Feuer ist verboten.
- Das Rauchen ist in allen Hallen und Nebenräumen untersagt.
Des Weiteren verweisen wir auf die Vertragsbedingungen.
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